Staatliches Schulamt im Landkreis München

Aktuelles

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler
Eltern müssen Betreuungsbedarf bis 30. April anmelden

Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Kinder der ersten Jahrgangsstufe einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Der Rechtsanspruch wird bundesweit schrittweise eingeführt. Zunächst gilt er für Erstklässler und wird bis zum Schuljahr 2029/2030 auf alle Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 4 an Grund- und Förderschulen ausgeweitet.
Der Anspruch umfasst ein ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot von bis zu acht Stunden pro Tag an fünf Tagen in der Woche – grundsätzlich auch während der Schulferien. Einrichtungen können jedoch bis zu 20 Tage im Jahr geschlossen sein.
Eltern können zwischen verschiedenen Betreuungsformen wählen, etwa Mittagsbetreuung oder Hort. Darüber hinaus gibt es an vielen Schulen weitere Modelle wie den offenen, gebundenen oder kooperativen Ganztag. Welche Angebote es vor Ort gibt, erfahren Eltern in der Regel im Rahmen der Schuleinschreibung. Ein Anspruch auf eine bestimmte Betreuungsform besteht nicht. Entscheidend ist, dass der individuelle Betreuungsbedarf des Kindes abgedeckt wird.
Anmeldung bis 30. April – auch für Ferienzeiten

Damit Städte und Gemeinden ausreichend Betreuungsplätze planen können und der Rechtsanspruch gesichert ist, müssen Eltern ihren Bedarf frühzeitig anmelden. Der Landkreis bittet daher darum, den Betreuungsbedarf – auch für die Ferien – bis spätestens 30. April bei der jeweiligen Heimatkommune zu melden. Informationen zur Anmeldung gibt es auf den Websites bzw. in den Rathäusern der Landkreiskommunen. Zum Teil ist eine Bedarfsmeldung auch direkt bei der Schuleinschreibung möglich.
Bereits heute können im Landkreis München rund 80 Prozent der Kinder eine Nachmittagsbetreuung nutzen.

„Viele Familien im Landkreis profitieren bereits heute von einem vielfältigen und gut ausgebauten Betreuungsangebot für Grundschulkinder. Darauf können wir aufbauen. Gemeinsam mit unseren Städten und Gemeinden werden wir die bestehenden Strukturen weiterentwickeln, damit auch künftig möglichst passgenaue Angebote für Familien vor Ort zur Verfügung stehen“, so Landrat Christoph Göbel.

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Landkreises München unter www.landkreis-muenchen.de/Ganztagsbetreuung

Einsatzwünsche für das Schuljahr 2026/27 im Schulamtsbezirk München-Land

Sie sind neu in den Schulamtsbezirk München-Land versetzt
oder
streben eine Umsetzung innerhalb des Schulamtsbezirks an:

Verwenden Sie für Ihre Einsatzwünsche bitte den folgenden Link.

 Einsatzwünsche im Schulamtsbezirk

Als neue:r Nachrücker:in tragen Sie sich bitte zusätzlich im Portal der Regierung von Oberbayern ein.

Stellenangebote für den Vertretungsbedarf an Grund- und Mittelschulen

Die Regierung von Oberbayern schreibt Stellenangebote für den Vertretungsbedarf an Grund- und Mittelschulen im Nachrückverfahren für Lehrkräfte aus (Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Regierung von Oberbayern). 

Für eine Bewerbung als Lehrkraft im Nachrückverfahren an Grund- und Mittelschulen im Schulamtsbezirk München Land, schicken Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen per E-Mail ans Schulamt und tragen Sie sich zusätzlich im Portal der Regierung von Oberbayern für die entsprechende Schulart ein:

E-Mail Schulamtschulamt [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

Laufend neue Stellenangebote für Grund- und Mittelschule!
Jeweils von Montagvormittag bis Mittwochnachmittag.


Portal der Regierung von Oberbayern:
Bewerbung als Lehrkraft im Nachrückverfahren

Sondermaßnahmen zum Erwerb einer Lehrbefähigung

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus bietet unterschiedlichste Qualifizierungsmaßnahmen zum Erwerb der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Mittelschulen an

Beratungsangebot für Interessentinnen und Interessenten am Lehrerberuf durch das:
Beratungsnetzwerk Lehrerberuf in Bayern
Telefon: 089/72080885
Mail: beratung [at] einstieg.bayern.de###EMAIL###class="link__mail" title="E-Mail schreiben"

Sondermaßnahmen im Bereich Mittelschulen

lehrer-werden.bayern - Studium für das Lehramt an Mittelschulen

Schulische Angebote für Kinder und Jugendliche mit unzureichenden Deutschkenntnissen im Landkreis München im Schuljahr 2025/26

Schülerinnen und Schüler im Alter von 6 bis 10 Jahren

Schülerinnen und Schüler mit unzureichenden Deutschkenntnissen der Jahrgangsstufe 1 - 4 besuchen im Normalfall die Regelkasse der Sprengelschule.

Informationen zu Deutschklassen in der Grundschule

Für Schülerinnen und Schüler ohne Deutschkenntnisse der Jahrgansstufen 2-4 besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit des Besuchs einer Deutschklasse.
Die Zuweisung erfolgt wie bisher auf Antrag der Schulleitung durch das Schulamt.

An folgenden Schulen werden im Landkreis München wie in den vergangenen Schuljahren Deutschklassen für die Jahrgangsstufen 2-4  eingerichtet:

  • Erich Kästner-Grundschule Höhenkirchen-Siegertsbrunn
  • Grundschule Martinsried in Planegg

 

Schülerinnen und Schüler im Alter von 11 bis 15 Jahren

Schulartunabhängige Deutschklassen für die Jahrgangsstufen 5 und 6

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6, die aufgrund noch unzureichender Deutschkenntnisse dem Unterricht in Regelklassen nicht folgen können besuchen für ein bis maximal zwei Schuljahre schulartunabhängige Deutschklassen.

An folgenden Schulen werden im Landkreis München schulartunabhängige Deutschklassen eingerichtet:

  • Therese-Giehse-Realschule Unterschleißheim
  • Gymnasium Unterföhring
  • Johann-Andreas-Schmeller-Realschule Ismaning
  • Gymnasium Ottobrunn
  • Mittelschule Haar, an der St.-Konrad-Straße
  • Carl-Steinmeier-Mittelschule Hohenbrunn
  • Mittelschule Oberhaching
  • Mittelschule Unterhaching, am Sportpark
  • Kurt-Huber-Gymnasium Gräfelfing
     

Deutschklassen für die Jahrgangsstufen 7-9

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7 - 9, die aufgrund noch unzureichender Deutschkenntnisse dem Unterricht in Regelklassen nicht folgen können besuchen für ein bis maximal zwei Schuljahre Deutschklassen an Mittelschulen.

An folgenden Schulen werden im Landkreis München Deutschklassen für die Jahrgangsstufe 7 - 9  eingerichtet:

  • Max-Mannheimer-Mittelschule Garching
  • Berglwald-Mittelschule Oberschleißheim
  • Mittelschule Kirchheim b. München
  • Mittelschule Haar, an der St.-Konrad-Straße
  • Carl-Steinmeier-Mittelschule Hohenbrunn
  • Mittelschule Oberhaching
  • Mittelschule Taufkirchen, am Lindenring
  • Josef-Breher-Mittelschule  Pullach
  • Mittelschule Lochham  in Gräfelfing
     

Anmeldung

  • Die Erziehungsberechtigten wenden sich an die für ihren Wohnort zuständige Sprengel-Mittelschule.
  • Die zuständige Schule prüft die Deutschkenntnisse sowie sonstige Lernvoraussetzungen und vermittelt die Schülerinnen und Schüler gegebenenfalls an eine nahegelegene Schule mit Deutschklasse.​


Beratungsangebote 

Bei Fragen zum richtigen Schulbesuch wenden Sie sich bitte an eine der folgenden Beratungslehrkräfte.

Frau Michaela Pohlmichaela.pohl [at] schulberatung.gsms-ob.de###EMAIL###class="link__mail" title="E-Mail schreiben"
Frau Christina Simml  christina.simml [at] schulberatung.gsms-ob.de###EMAIL###class="link__mail" title="E-Mail schreiben"